Lärmaktionsplan, Feuerwehrbedarfsplan, Grundsteuer – GR-Sitzung am 05.12.2024

Viele Interessierte waren in die GR-Sitzung am 05.12.2024 gekommen. Das ist nicht immer so. Es ist deshalb schön, wenn die Themen auf so großes Interesse stoßen. Beraten wurde unter anderem über den Feuerwehrbedarfsplan, die Festlegung des Hebesatzes zur Grundsteuer, den Lärmaktionsplan sowie einen Zuschuss für die Flutlichtanlage des SV Ulm.

Lärmaktionsplanung

Seit vielen Jahren ist die Lärmbelastung entlang der Ortsdurchfahrten ein großes Thema. Während in den Gemeinden drum herum längst Tempolimits erlassen wurden, tat sich in Lichtenau nichts. Nun endlich sind Bürgermeister und Verwaltung aktiv geworden. Für uns zur Freude wurde der vorläufige Lärmaktionsplan vorgestellt.

Der Lärmaktionsplan ist Voraussetzung, damit Maßnahmen zur Lärmreduzierung wie Tempolimits oder auch bauliche Maßnahmen durchgeführt und gegebenenfalls auch gefördert werden können. Der vorgestellte Zwischenstand durch das Ingenieurbüro Köhler  Leutwein klingt vielversprechend. Eine Temporeduzierung an vielen Stellen der Hauptverkehrsstraßen in Ulm, Lichtenau und Scherzheim (nachts) auf 30 km/h kann ziemlich sicher durchgesetzt werden.

Unser GR-Kollege Udo Klett hat richtigerweise angemerkt, dass eine nächtliche Reduzierung auf der Ortsddurchfahrt Scherzheim ein guter Anfang sei, aber eine Temporeduzierung morgens, wenn die Kinder zur Schule gehen, genauso wichtig ist.

Für uns als MiTEiNANDER ist wichtig, dass wir die Ortsdurchfahrten immer gesamtheitlich betrachten und auch die Qualität der Ortsmitte, die Stadtkernsanierung, die Radwegeplanung, den barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen und die Verkehrssicherheit gemeinsam betrachten. Wir wollen, dass dieses wichtige Thema mit den Bürgerinnen und Bürgern gemeinsam diskutiert wird.

Die Präsentation zum Lärmaktionsplan haben wir hier beigefügt.

Lichtenau_LAP_GR_2024-12-05

Bauplatzvergabe

Ein weiterer Tagesordnungspunkt war die Festlegung der Bauplatzvergabekriterien für das Baugebiet Neufeld-Ost im Stadtteil Grauelsbaum. Hier werden künftig jährlich jeweils zwei konkret benannte Bauplätze anhand eines Punktesystems vergeben. Mindestens 40 Punkte, die sich unter anderem aus Familienstand, Kinderanzahl sowie sozialem Engagement zusammensetzen, müssen erreicht werden. Bewerberinnen und Bewerber mit der höchsten Punktzahl erhalten den Bauplatz. Diese Festlegung erfolgt auf Wunsch des Ortschaftsrates Grauelsbaum und wir konnten dem mehrheitlich zustimmen.

Feuerwehrbedarfsplan

Beim Feuerwehrbedarfsplan wurden die einzelnen Standorte der Feuerwehrhäuser geprüft, um die örtliche Lage im Einsatzgebiet und die damit verbundene zeitlich-räumliche Gebietsabdeckung abzuschätzen. Lichtenau ist personell zum Glück gut ausgestattet, bei den Standorten und Gebäuden gibt es jedoch großen Nachholbedarf. An allen Standorten besteht Sanierungsbedarf. Außerdem laufen derzeit Gespräche mit der Stadt Rheinau, um evtl die Feuerwehrhäuser in Muckenschopf, Helmlingen, Memprechtshofen und vielleicht Scherzheim an einem Standort zusammenzulegen. Wir haben den Bericht zur Kenntnis genommen. Zu entscheiden gab es hier nichts.

Grundsteuerhebesatz

Die neue Grundsteuer beschäftigt gerade viele Menschen. Auch wenn die Grundsteuer insgesamt aufkommenssteuerneutral gestaltet wird, werden die Steuersätze für viele private Grundstückseigentümer steigen. Das liegt vor allem daran, dass die früheren Berechnungen auf jahrzehntealten Grundlagen beruhen. Während es also für viele private Eigentümer teurer wird, bevorteilt die Neufeststetzung einige Gewerbetreibende mit großen Grundstücken. Sie müssen zukünftig weniger Grundsteuer bezahlen. Wir finden das nicht richtig. Wir möchten. dass die Situation noch detailliert erfasst und bei einer eventuellen Diskussion über den Gewerbesteuer-Hebesatz berücksichtigt wird.

Wir haben auch die Grundsteuer C angesprochen. Mit dieser Steuer könnten baureife, erschlossene Grundstücke, die sofort bebaut werden können, künftig höher besteuert werden. Wir finden diese Steuermöglichkeit richtig und wichtig. Jahrelang brachliegende, eigentlich bebaubare Grundstücke verhindern oftmals die innerörtliche Entwicklung. Solche Grundstücke sollten zuerst bebaut werden, anstatt immer neue Baugebiete auszuweisen, die zur weiteren Versiegelung der Landschaft beitragen. Die Verwaltung will sich diesem Thema widmen, aber erst, wenn hierzu mehr rechtliche Klarheit besteht. Wir bleiben an dem Thema dran.

Zur Festlegung des neuen Hebesatzes von 300 v.H. für die Grundsteuer B gab es dann einen einstimmigen Beschluss.

Zuschuss Flutlichanlage SV Ulm

Dem Antrag auf Zuschuss haben wir gern zugestimmt, denn der SV Ulm ist ein aktiver Verein mit wichtiger Jugendarbeit, was unbedingt gefördert werden sollte.

 

Die Sitzungsunterlagen fügen wir hier bei.

GR-Sitzung 20241205