Am 28.03.2024 hat der Gemeindewahlausschuss der Stadt Lichtenau öffentlich getagt und dabei die Listen bestätigt, die zur Kommunalwahl am 09. Juni antreten werden. Wenn man die Listen vergleicht, fällt auf, dass im Gegensatz zu den anderen Parteien und Wählervereinigungen die Liste MITEINANDER nicht einfach alphabetisch sortiert ist. In diesem Beitrag möchten wir erklären, warum das so ist und wie wir zu unserer Sortierung gekommen sind.
Wie machen es die Parteien?
Die Parteisatzungen sehen unterschiedliche Möglichkeiten für die Festlegung bzw. Wahl der Reihenfolge vor. Bei der CDU ist es möglich, dass Namen in alphabetischer Reihenfolge auf dem Wahlvorschlag erscheinen – sofern die Mitgliederversammlung dies vor der Wahl der Bewerberinnen und Bewerber beschließt. Bei der SPD erfolgt die Aufstellung der Listen immer alternierend: eine Frau, ein Mann, beginnend mit der Spitzenkandidatin oder dem Spitzenkandidaten. Hier kann auch ein Mann auf dem ersten Listenplatz stehen. Bei Grün-nahen Listen sind ungerade Plätze (1, 3, 5, …) Frauen vorbehalten. Hier kann die Wahlversammlung den Platz nur dann frei geben, wenn keine Frau auf einem ungeraden Platz kandidiert oder gewählt wird. Manche Listen haben sich selbst zur Aufgabe gemacht, vielfältige Listen aufzustellen, z.B. immer zwei neue Kandidierende auf die ersten beiden Plätze zu wählen, oder einen jungen Menschen auf einen aussichtsreichen Listenplatz zu wählen. Es gibt eine große Vielfalt, die immer auch mit dem Selbstverständnis der Parteien und Gruppierungen zu tun hat.
Was sagt das Gesetz?
2013 hat der Landtag die Regelung zur abwechselnden Berücksichtigung von Frauen und Männern in den Wahlvorschlägen in das Kommunalwahlgesetz aufgenommen: „Männer und Frauen sollen gleichermaßen bei der Aufstellung eines Wahlvorschlags berücksichtigt werden. Dies kann insbesondere in der Weise erfolgen, dass bei der Reihenfolge der Bewerberinnen und Bewerber in den Wahlvorschlägen Männer und Frauen abwechselnd berücksichtigt werden.“ Diese Regelung ist jedoch eine sogenannte „Soll-Regelung“, also nicht bindend.
Warum sehen wir in einer nichtalphabetischen Liste Vorteile?
Voraussetzung, um in den Gemeinderat einzuziehen, ist neben der ausreichenden Anzahl an Stimmen für die Liste die individuelle Stimmenzahl einer Bewerberin oder eines Bewerbers. Kommunalwahl ist immer eine Persönlichkeitswahl. Dafür muss man die Kandidierenden kennen. Wenn man die Kandidierenden noch nicht so gut kennt, beispielsweise weil sie sich neu aufstellen lassen oder auch weil sie jung und damit noch nicht so bekannt sind, dann werden diese Kandidierenden in einer alphabetischen Liste manchmal übersehen.
Eine nicht-alphabetische Liste bietet den Vorteil einer Gewichtung über den Listenplatz und kann solche Kandidierenden gezielt auf vordere Plätze setzen.
Wie macht es MiTEiNANDER?
In unserer Wählervereinigung MiTEiNANDER haben wir miteinander entschieden, dass wir auf nichtalphabetische Reihung setzen. Wir haben uns am klassischen Reißverschlussverfahren und an der Setzung von Frauen auf ungeraden Plätzen orientiert und wir haben miteinander diskutiert, wo sich jede und jeder auf der Liste sieht.
Daraus entstanden ist:
– eine vielfältige Liste,
– eine Liste, in der Frauen gut positioniert sind,
– eine Liste, in der kommunalpolitisch Erfahrene neben Menschen stehen, die neu in die Kommunalpolitik einsteigen,
– eine Liste, in der junge und jüngere Menschen auf vorderen Listenplätzen stehen,
– eine Liste in der die Ortsteile und die Kernstadt angemessen vertreten sind.
Wir wollen mit unserer Listenaufstellung den Wählerinnen und Wählern über die Wichtung eine Hilfestellung für die Wahl geben. Uns ist klar, dass nur einige von uns in den Gemeinderat einziehen werden. Die Wichtung kann Orientierung geben. Natürlich bleibt die Kommunalwahl trotzdem eine Persönlichkeitswahl und jeder und jede von uns freut sich über Ihre Stimme.
# MiTEiNANDER für Lichtenau