Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung
Ein zentrales Thema der Gemeinderatssitzung am 21. Mai war die Umsetzung des gesetzlichen Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen.
Unsere Stadt verfügt bereits über ein umfangreiches Betreuungsangebot. Aufgrund der neuen gesetzlichen Vorgaben muss dieses Angebot nun jedoch deutlich erweitert werden. Ab dem kommenden Schuljahr besteht zunächst für die 1. Klasse ein Anspruch auf eine tägliche Betreuung von acht Stunden an allen fünf Werktagen – auch in den Ferien, mit Ausnahme von 20 Werktagen pro Schuljahr.
Erweiterung der Betreuungszeiten
Die neuen Vorgaben bringen mehrere Änderungen mit sich:
- Die Frühbetreuung beginnt künftig bereits um 7:15 Uhr statt wie bisher um 7:25 Uhr.
- Auch Kinder, die nicht am Ganztagsbetrieb mit Mittagessen und Nachmittagsunterricht teilnehmen, können künftig nach dem Mittagessen bis 13:45 Uhr betreut werden.
- Die Freitagsbetreuung wird von bisher 14:00 Uhr auf 15:15 Uhr verlängert.
- Auch die Ferienbetreuung wird ausgeweitet: Statt bisher von 7:25 Uhr bis 14:00 Uhr muss künftig eine Betreuung von 7:15 Uhr bis 15:15 Uhr angeboten werden.
Diese zusätzlichen Leistungen bedeuten für die Stadt einen erheblichen personellen und finanziellen Mehraufwand.
Neue Gebührenstruktur
Deshalb mussten die Kosten neu kalkuliert werden. Künftig werden die einzelnen Angebote getrennt berechnet:
- Frühbetreuung
- Betreuung während des Mittagsbandes
- Freitagsbetreuung
- Ferienbetreuung
Die Verwaltung legte einen Vorschlag vor, der auf einem Kostendeckungsgrad von rund 50 % basiert. Bisher kosteten Früh- und Freitagsbetreuung zusammen 35 € monatlich. Nach dem Verwaltungsvorschlag sollten künftig 33 € für die Frühbetreuung und 17 € für die Freitagsbetreuung anfallen – insgesamt also 50 €. Für Familien mit mehreren Kindern bleibt die Sozialstaffelung erhalten.
Antrag der BfL
Die Fraktion BfL beantragte jedoch, den Kostendeckungsgrad auf 70 % anzuheben. Dadurch steigen die Gebühren auf:
- 45 € für die Frühbetreuung
- 24 € für die Freitagsbetreuung
Insgesamt ergeben sich damit Kosten von 69 € monatlich.
Der Antrag wurde mit acht Ja-Stimmen beschlossen. Allein unsere Fraktion MiTEiNANDER stimmte mit drei Nein-Stimmen dagegen.
Deutliche Erhöhung beim Mittagessen
Auch die Kosten für das Mittagessen waren Gegenstand der Beratung.
Bisher lagen diese bei 48 € pro Monat beziehungsweise 3,47 € pro Tag. Die Verwaltung hatte vorgeschlagen, die Gebühren auf Grundlage eines Kostendeckungsgrads von rund 43 % auf 63€ pro Monat beziehungsweise 4,56 € pro Tag anzuheben.
Die BfL beantragte jedoch auch hier einen Kostendeckungsgrad von 70 %. Dieser Antrag wurde mehrheitlich angenommen – mit sechs Ja-Stimmen, vier Nein-Stimmen von MiTEiNANDER und CDU sowie einer Enthaltung. Damit steigen die Kosten für das Mittagessen ab dem kommenden Schuljahr auf 103 € pro Monat beziehungsweise 7,45 € pro Tag.
Unser Fazit
Wir von MiTEiNANDER wissen, dass angesichts der aktuellen Finanzlage Beitragserhöhungen nicht vollständig vermeidbar sind. Die nun beschlossenen Entgelte halten wir jedoch für deutlich zu hoch. Aus unserer Sicht werden Familien dadurch übermäßig belastet. Zumal viele auch auf eine Ganztagsbetreuung und ein bezahlbares Mittagessen angewiesen sind.
Wir meinen, wenn etwas von der Allgemeinheit getragen werden sollte, dann sind es gute Entwicklungsbedingungen mit Chancengleichheit für unsere Kinder und das Wohl der Familien. Wer zu eng auf die kommunalen Finanzen schaut und Familien belastet, verkennt ihre Bedeutung für unsere Gesellschaft und unsere Zukunft.,
Bemerkenswert war das Abstimmungsverhalten des Bürgermeisters. Statt seine eingebrachten Verwaltungsvorschläge zu unterstützen, stimmte er beide Male für den gravierenden Erhöhungsantrag.

